Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr,  Sie wieder in den Unterkünften und Restaurants begrüßen zu können! Es gelten überall die AHA´s-Regeln und die 3-G Regel. 

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:

Die aktuellen Regelungen finden Sie auf den unten angegebenen Seiten:

Eine Übersicht über die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier: Schaubild

Die aktuelle Coronaverordnung finden Sie hier: Coronaverordnung

Fragen und Antworten zur Coronaverordnung finden sie hier: Fragen und Antworten

Die Coronaeinreiseverordnung finden Sie hier: Coronaeinreiseverordnung

Schaubild "Positiver Corona-Test - Was tun? - Schaubild

Handlungshinweise bei positivem Testergebnis:

Hinweise zur Absonderung

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie in unseren Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) . Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
    • durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung , für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
    • durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung .
  • Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.

Absonderungsbescheinigung

Sofern Sie eine Absonderungsbescheinigung benötigen, finden Sie den entsprechenden Vordruck hier: Vordruck